Statuten der Modellfluggruppe Rohrbach (MGR)
Revision 2023
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1.1 Die Modellfluggruppe Rohrbach (MG Rohrbach) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB.
1.2 Die MG Rohrbach ist Mitglied des entsprechenden regionalen Modellflugverbandes (RMV) im Sinne von Ziffer 3.1 der entsprechenden RMV-Statuten. Die MG Rohrbach ist mit ihren Mitgliedern diesem angeschlossen.
1.3 Der Sitz der MG Rohrbach ist 4938 Rohrbach BE.
1.4 Das Vereinsjahr endet am 31.Oktober.
1.5 Die MG Rohrbach ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
2 Zweck
2.1 Förderung des Modellfluges und des Flugwesens im Allgemeinen.
2.2 Pflege des Gedankenaustausches auf fliegerischem Gebiet.
2.3 Konstruieren, bauen und fliegen von Modell-Luftfahrzeugen und anderen, nicht manntragenden Fluggeräten.
2.4 Fördern der technischen und fliegerischen Fähigkeiten ihrer Mitglieder, Pflege der Kameradschaft und der Zusammenarbeit. Organisieren von Veranstaltungen, Kursen, Ausstellungen und sportlichen Meisterschaften.2.5 Mitwirken an Aktionen und Veranstaltungen von Tätigkeitsgruppen des Aero-Club der Schweiz (AeCS). Die MG Rohrbach Vertritt die Anliegen Ihrer Mitglieder im RMV und SMV und, über diesen gegenüber nationalen und internationalen Behörden und Organisationen.
3 Mitgliedschaft
3.1 Die MG Rohrbach ist offen für Mitglieder aus sämtlichen Sparten des Modellfluges. Oberste Priorität hat die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien und der definierten Lärmgrenzwerte gemäss Flugplatzreglement.
3.2 Die MG Rohrbach besteht aus den folgenden Mitgliederkategorien:
• Aktivmitglieder, unterteilt in Senioren (ab 18 Jahren) und Junioren
• Ehrenmitglieder
• Gastmitglieder
• Passivmitglieder (Gönner)3.3 Als Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich in hervorragender Weise um die MG Rohrbach Verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder geniessen alle Rechte der Aktivmitglieder, sind jedoch von den finanziellen Pflichten gegenüber der MG Rohrbach enthoben. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes an der ordentlichen Generalversammlung.
3.4 Gastmitglied kann werden, wer in einer anderen Modellfluggruppe bereits Mitglied, und somit beim Aeroclub der Schweiz (AeCS) registriert ist.
Gastmitglieder geniessen nach erfolgter Aufnahme durch die Versammlung die gleichen Rechte wie Aktivmitglieder, haben jedoch kein Stimm- und Wahlrecht.
3.5 Passivmitglied oder Gönner kann jede natürliche (oder juristische) Person werden, die nicht aktiv Modellflug betreibt.
Passivmitglieder unterstützen die MG Rohrbach mit einem finanziellen Beitrag. Sie werden über die Aktivitäten der MG Rohrbach in geeigneter Form orientiert und zu den ordentlichen Generalversammlungen eingeladen (ohne Stimm- und Wahlrecht).
3.6 Das Gesuch um Mitgliedschaft muss schriftlich auf offiziellem Formular des SMV beantragt werden. Die Aufnahme erfolgt durch die Vereinsversammlung oder die Generalversammlung.
Die Mitgliedschaft in der MG Rohrbach beinhaltet gleichzeitig die Mitgliedschaft beim Aeroclub der Schweiz.
3.7 Der Austritt eines Mitgliedes kann nur auf schriftliches Gesuch hin auf Ende des Vereinsjahres erfolgen. Erfolgt das Gesuch nicht fristgerecht (Poststempel), muss der Jahresbeitrag für das kommende Jahr entrichtet werden.
3.8 Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, werden nach erfolgloser Mahnung ausgeschlossen. Der Ausschluss entbindet nicht von der Erfüllung der bestehenden finanziellen Verpflichtungen.
3.9 Mitglieder, die diese Statuten grob missachten, schwer gegen die Interessen der MG Rohrbach verstossen oder durch unehrenhaftes Verhalten das Ansehen der MG Rohrbach schädigen, werden vom Vorstand mit schriftlicher Begründung ausgeschlossen.
Nach Eröffnung des Ausschlusses kann das Mitglied innert 30 Tagen zu Händen des Vorstands Rekurs einlegen. Der Rekurs wird an der nächsten Vereinsversammlung traktandiert und verhandelt.
4 Organisation
4.1 Organe
Die Organe der MG Rohrbach sind:
• die Generalversammlung (GV)
• die Vereinsversammlungen (VV)
• der Vorstand (VS)
• die Rechnungsrevisoren (RR)
4.2 Die Generalversammlung
4.2.1 Die Generalversammlung hat folgende Rechte und Pflichten:
• Abnahme der Jahresberichte, der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes. Entlastung des Vorstandes
• Genehmigung des Budgets
• Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
• Festsetzung des Jahresbeitrages und des Zahlungsmodus
• Annahme und Änderung der Statuten und Reglemente
• Ernennung von Ehrenmitgliedern
• Auszeichnung von Mitgliedern mit besonderen Verdiensten
• Aufnahme von Mitgliedern
• Behandlung von schriftlichen Anträgen
• Auflösung der MG Rohrbach
4.2.2 Die ordentliche GV ist jährlich nach Ende des Vereinsjahres einzuberufen. Die schriftliche Einladung muss 20 Tage vor der GV erfolgen und soll die Traktandenliste enthalten.
Sollte die GV nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden können, muss sie in anderer, sachdienlicher Form erfolgen.
4.2.3 Eine ausserordentliche GV kann durch den Vorstand, auf Begehren von 1/5 aller Aktiv- und Ehrenmitglieder oder den Revisoren einberufen werden. Die Einladung hat schriftlich, unter Bekanntgabe der Traktanden 20 Tage zuvor zu erfolgen.
4.2.4 Jedes anwesende Aktiv- oder Ehrenmitglied hat an der GV eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
4.2.5 Die GV ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/8 aller Aktiv- und Ehrenmitglieder anwesend ist.
4.2.6 Beschlüsse und Wahlen werden in offener Abstimmung getroffen.
Es gilt das einfache Mehr.
4.2.7 Wahlvorschläge können mündlich oder schriftlich eingegeben werden.
4.2.8 Anträge müssen bis spätestens 30. September schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
4.2.9 Über Anträge, die nicht auf der Traktandenliste stehen, kann nur mit Zustimmung von 4/5 aller anwesenden Mitglieder Beschluss gefasst werden.
4.2.10 Über die Beschlüsse der GV ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
4.3 Die Vereinsversammlung
4.3.1 Die VV erledigt alle wichtigen Vereinsgeschäfte, die nicht der GV oder dem Vorstand übertragen sind. Die VV wird vom Vorstand 3-6 mal jährlich einberufen. Für Vereinsversammlungen sind Traktandenlisten nicht zwingend.
Wichtige Geschäfte der VV sind:
• Aufnahme von Mitgliedern
• Behandlung von Rekursen über Ausschluss von Mitgliedern
• Beschlussfassung über die Durchführung von Baukursen, Meisterschaften
• Veranstaltungen und Ausstellungen usw.
• Beschlussfassung über weitere Tätigkeiten im Gruppenverband
• Von den Vereinsversammlungen wird über wichtige Geschäfte eine Aktennotiz sowie eine Präsenzkontrolle geführt.4.4 Der Vorstand
4.4.1 Der Vorstand besteht aus:
• dem Präsidenten
• dem Vizepräsidenten
• Sekretär
• dem Kassier
• dem Materialwart
4.4.2 Ausübung von höchstens zwei Ämtern (Kumulierung) durch dieselbe Person ist zulässig. Bei Bedarf können die Funktionen im Vorstand (ausser dem Präsidentenamt) von nicht Mitgliedern der MG Rohrbach besetzt werden.
4.4.3 Dem Vorstand obliegen:
• Vorbereitung der Geschäfte der GV
• Vorbereitung der Geschäfte der VV
• Vertretung der Modellfluggruppe nach aussen
• Ausschluss von Mitgliedern
• Ausübung aller Befugnisse, die nicht ausdrücklich der GV oder der VV vorbehalten sind
• Beschlussfassung über die Benützung des Fluggeländes
4.4.4 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Für Beschlüsse und Wahlen gilt das einfache Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt der Vorsitzende den Stichentscheid. Der Entscheid über den Ausschluss von Mitgliedern bedarf einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Vorstandsmitglieder.
4.4.5 Über Beschlüsse der Vorstandssitzungen ist ein Beschlussprotokoll zu führen, das vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
4.4.6 Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.4.4.7 Die finanziellen Kompetenzen des Vorstandes werden im Geschäftsreglement festgelegt.
4.5 Die Rechnungsrevisoren
4.5.1 Die MG Rohrbach hat drei Rechnungsrevisoren: zwei ordentliche Revisoren und einen Suppleanten. Diese dürfen nicht dem Vorstand angehören.
4.5.2 Die GV wählt jährlich einen Suppleanten. Der Revisor 1 scheidet aus der bisherige Revisor 2 wird zum Revisor 1. Der bisherige Suppleant ersetzt den Revisor 2.
4.5.3 Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung anhand der Bücher und Belege und erstatten der GV Bericht und Antrag.
4.5.4 Einer der Rechnungsrevisoren muss an der GV teilnehmen, um den Revisorenbericht auf Verlangen eines Mitgliedes zu erläutern.
5 Finanzielle Mittel, Vermögen und Haftung
5.1 Die finanziellen Mittel liefern:
• das Vereinsvermögen
• die Mitgliederbeiträge
• die Gönnerbeiträge
• die Gastmitgliederbeiträge
• die Einkünfte aus der Vereinstätigkeit
• eventuelle Subventionen und Zuwendungen
5.2 Die Mitglieder- und Passivmitgliederbeiträge werden in einem separaten Geschäftsreglement festgelegt. Die Höhe der Beiträge wird durch die GV genehmigt.
5.3 Für die Verbindlichkeit der MG Rohrbach haftet der Verein ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Gruppenmitglieder ist ausdrücklich ausgeschlossen.
5.4 Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
5.5 Weitere Ausführungen siehe Geschäftsreglement.
6 Statutenänderung und Auflösung
6.1. Anträge zur Änderung der Statuten werden vom Vorstand aus eigener Initiative oder auf schriftlichen Antrag eines Mitgliedes der GV zur Beschlussfassung vorgelegt.
6.2. Beschluss über die Auflösung der MG Rohrbach kann nur an einer Generalversammlung gefasst werden. 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten müssen zustimmen.
6.3. Bei Auflösung der MG Rohrbach ist das Vereinsvermögen dem entsprechenden RMV treuhänderisch bis zu einer allfälligen Neugründung einer regionalen Modellfluggruppe zu übergeben. Erfolgt innerhalb von 10 Jahren nach Auflösung der MG Rohrbach keine Neugründung, so geht das Vermögen zweckgebunden in den Besitz des entsprechenden RMV über.
7 Gültigkeit
Die vorliegende Fassung der Statuten ersetzt die Fassung von 2006 und tritt durch die Genehmigung der GV vom 24.11.2023 in Kraft, vorbehältlich der Genehmigung durch den Vorstand des RMV 2.
Modellfluggruppe Rohrbach
Der Präsident: Der Sekretär:
Rolf Steiner Lukas Jost
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.