Flugplatzreglement der Motorfluggruppe Rohrbach

  1. Klubhaus und Fluggelände stehen allen Mitgliedern der Modellfluggruppe Rohrbach zur Verfügung.

  2. Aussenstehende Modellpiloten dürfen das Fluggelände nur nutzen, wenn sie:
    a. als Flugschüler bei den Verantwortlichen gemeldet und durch diese berechtigt sind:
        Flächenflieger: Martin Mumenthaler / Helikopter: Alexander Brügger
    b. als Piloten an einem Anlass (Wettbewerb / Show-Fliegen usw.) teilnehmen, Mitglied beim Schweizerischen Modellflug Verband (Versicherung) sind oder einen schriftlichen Versicherungsnachweis vorlegen können und die schriftliche Bestätigung der Teilnahme am Briefing dem Flugleiter vorliegt.

  3. Den Piloten ist der «Code of Good Practice» (SMV) bekannt und wird eingehalten.

  4. Für Piloten gelten für Alkoholkonsum:
    a. Im normalen Flugbetrieb die Vorschriften des Strassenverkehrs.
    b. Bei einem Anlass gilt für alle Piloten 0.0 ‰

  5. Das Laden der Akkus ist zu beaufsichtigen und an den dafür bestimmten Orten gestattet.

  6. Fahrzeuge dürfen nur auf der rechten Strassenseite, Richtung Boden, parkiert werden.

  7. Zuschauer halten sich hinter dem Sicherheitsnetz und entlang des Feldweges auf.

  8. Flugzeiten für
    a. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren, Turbinen, Druckpropeller oder Impeller
        Montag - Samstag: 08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 20.00 Uhr
        Sonntag: 13.30 – 17.00 Uhr an Feiertagen wie Palmsonntag, Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingstsonntag, Bettag und Weihnachten, ist
        der Betrieb untersagt
    b. Segel- und Elektroflugmodelle (ausgenommen Druckpropeller und Impeller)
        Montag - Sonntag: Keine zeitlichen Einschränkungen

  9. Für alle Modellkategorien ist jegliches Fliegen von 3D-Figuren aus Lärmschutzgründen verboten. Ausnahmen können für Veranstaltungen bewilligt werden.

  10. Der maximale Schallpegel von 85 dB(A) darf, gemessen nach den Richtlinien des SMV, nicht überschritten werden.

  11. Solange geflogen wird und sich Modelflugzeuge in der Luft befinden, müssen die Warnsignale „Achtung Modellflug“ entlang der Strasse aufgestellt sein. Distanz 50 Meter (siehe Markierpunkte).

  12. Der Pistenbereich ist die Fläche zwischen Piste und Netz. Wo kein Netz ist, ist die Begrenzung der Feldweg. Modellmotoren dürfen nur im Pistenbereich gestartet werden (auf Situationsplan grüner Bereich).

  13. Die Verantwortung für ein Modell am Boden trägt immer jener, der es dort abgestellt hat.

  14. Pilot und Helfer halten sich direkt vor dem Sicherheitsnetz auf, nicht am Rand der Piste.

  15. Start und Landungen werden vom Piloten angekündigt. Die restlichen Piloten quittieren die Landung.

  16. Tiefflüge
    a. über die Piste sind, analog Landung und Start, anzukündigen und mit den anderen Piloten abzusprechen
    b. über Personen und Fahrzeuge auf der Strasse sind nicht gestattet.

  17. Das Überfliegen des Quartiers Riedmatt und des Zuschauerraumes ist aus Sicherheitsgründen unbedingt zu vermeiden!

  18. Landungen ausserhalb des Flugplatzes und Landschäden sind unbedingt zu vermeiden.

  19. Modellpiloten machen Piloten und Zuschauer auf Risiken und korrektes Verhalten aufmerksam.

  20. Jedermann trägt zum Einhalten dieser Bestimmungen sowie zur allgemeinen Ordnung auf dem Modellflugplatz bei. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Präsidenten zu melden.

    Vom Vorstand genehmigt: Rohrbach, 4. Juni 2024