Flugplatzreglement der Motorfluggruppe Rohrbach
- Klubhaus und Fluggelände stehen allen Mitgliedern der Modellfluggruppe Rohrbach zur Verfügung.
- Aussenstehende Modellpiloten dürfen das Fluggelände nur nutzen, wenn sie:
a. als Flugschüler bei den Verantwortlichen gemeldet und durch diese berechtigt sind:
Flächenflieger: Martin Mumenthaler / Helikopter: Alexander Brügger
b. als Piloten an einem Anlass (Wettbewerb / Show-Fliegen usw.) teilnehmen, Mitglied beim Schweizerischen Modellflug Verband (Versicherung) sind oder einen schriftlichen Versicherungsnachweis vorlegen können und die schriftliche Bestätigung der Teilnahme am Briefing dem Flugleiter vorliegt. - Den Piloten ist der «Code of Good Practice» (SMV) bekannt und wird eingehalten.
- Für Piloten gelten für Alkoholkonsum:
a. Im normalen Flugbetrieb die Vorschriften des Strassenverkehrs.
b. Bei einem Anlass gilt für alle Piloten 0.0 ‰ - Das Laden der Akkus ist zu beaufsichtigen und an den dafür bestimmten Orten gestattet.
- Fahrzeuge dürfen nur auf der rechten Strassenseite, Richtung Boden, parkiert werden.
- Zuschauer halten sich hinter dem Sicherheitsnetz und entlang des Feldweges auf.
- Flugzeiten für
a. Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren, Turbinen, Druckpropeller oder Impeller
Montag - Samstag: 08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 20.00 Uhr
Sonntag: 13.30 – 17.00 Uhr an Feiertagen wie Palmsonntag, Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingstsonntag, Bettag und Weihnachten, ist
der Betrieb untersagt
b. Segel- und Elektroflugmodelle (ausgenommen Druckpropeller und Impeller)
Montag - Sonntag: Keine zeitlichen Einschränkungen - Für alle Modellkategorien ist jegliches Fliegen von 3D-Figuren aus Lärmschutzgründen verboten. Ausnahmen können für Veranstaltungen bewilligt werden.
- Der maximale Schallpegel von 85 dB(A) darf, gemessen nach den Richtlinien des SMV, nicht überschritten werden.
- Solange geflogen wird und sich Modelflugzeuge in der Luft befinden, müssen die Warnsignale „Achtung Modellflug“ entlang der Strasse aufgestellt sein. Distanz 50 Meter (siehe Markierpunkte).
- Der Pistenbereich ist die Fläche zwischen Piste und Netz. Wo kein Netz ist, ist die Begrenzung der Feldweg. Modellmotoren dürfen nur im Pistenbereich gestartet werden (auf Situationsplan grüner Bereich).
- Die Verantwortung für ein Modell am Boden trägt immer jener, der es dort abgestellt hat.
- Pilot und Helfer halten sich direkt vor dem Sicherheitsnetz auf, nicht am Rand der Piste.
- Start und Landungen werden vom Piloten angekündigt. Die restlichen Piloten quittieren die Landung.
- Tiefflüge
a. über die Piste sind, analog Landung und Start, anzukündigen und mit den anderen Piloten abzusprechen
b. über Personen und Fahrzeuge auf der Strasse sind nicht gestattet. - Das Überfliegen des Quartiers Riedmatt und des Zuschauerraumes ist aus Sicherheitsgründen unbedingt zu vermeiden!
- Landungen ausserhalb des Flugplatzes und Landschäden sind unbedingt zu vermeiden.
- Modellpiloten machen Piloten und Zuschauer auf Risiken und korrektes Verhalten aufmerksam.
- Jedermann trägt zum Einhalten dieser Bestimmungen sowie zur allgemeinen Ordnung auf dem Modellflugplatz bei. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Präsidenten zu melden.
Vom Vorstand genehmigt: Rohrbach, 4. Juni 2024